Erweiterung des Gewerbegebiets

Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen / Festsetzungen in Bebauungsplänen
Anfrage von SPD und GLH

Mai 2021

  1. Gibt es bei der Gemeinde ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden?
  2. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten 20 Jahren auf Hirschberger Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden?
  3. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, welche Ausgleichsflächen in diesem Zeitraum nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, gibt es eine entsprechende Übersicht?
  4. Wie stellt die Gemeindeverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten und sonstige Festsetzungen auch tatsächlich umgesetzt werden?
  5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet?
  6. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Ausgleichsflächen erfolgt, so dass die Ausgleichsflächen dauerhaft ihre Funktion erfüllen können?
  7. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt?
  8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen bzw. der Festsetzungen in Bebauungsplänen um der Monitoring-Pflicht gem. § 4 c BauGB nachzukommen? Wie ist das Monitoring organisiert?
  9. Was unternimmt die Gemeindeverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen oder entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?
  10. Können konkrete Sanktionen gegen Verstöße in Bauleitpläne aufgenommen werden?

Sachverhalt/Begründung

Die nach Naturschutzgesetz und Baugesetz vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dienen dem Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die Menschen, aber auch dem Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen. Dem gleichen Zweck dienen auch die entsprechenden Festsetzungen in Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen bestehender Gebiete.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg beklagt landesweit erhebliche Mängel bei der Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen. Auch vor Ort in Hirschberg sind mangelnde Umsetzungen von Festsetzungen zumindest teilweise offensichtlich.

Oft wird auch die anschließend notwendige und vorgeschriebene Pflege von Ausgleichsflächen vernachlässigt. Nicht selten kommt es zu „Doppelbelegungen“, d.h. Ausgleichsflächen werden mehrfach mit Maßnahmen belegt, um verschiedene Eingriffe auszugleichen.

Die Gründe für die Fehler oder Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Festsetzungen sind vielfältig: Häufig fehlt das notwendige Personal zur Kontrolle und Pflege von Maßnahmen, oft fehlen aufgrund der zahlreichen Eingriffe in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsflächen.

Deshalb ist es nicht nur wichtig, die Durchführung und anschließende Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zuverlässig zu überwachen, zu dokumentieren und die Fläche auch in den Folgejahren regelmäßig zu beobachten. Seit 2017 besteht nach dieser Vorschrift zudem eine entsprechende Monitoring-Pflicht der Städte und Gemeinden für Ausgleichsflächen außerhalb der jeweiligen Plangebiete entsprechend der Monitoring-Pflicht innerhalb der Plangebiete, wie sie bisher schon bestand.

Hierzu können auch die Naturschutzverbände und Ehrenamtliche beitragen, wenn das Ausgleichskataster im Internet veröffentlicht ist.

Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Situation in Hirschberg zu bekommen und gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen sowie Einhaltung der Festsetzungen in den BPlänen zu erhalten.

Wir bedanken uns für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.

Monika Maul-Vogt für die GLH-Fraktion
Thomas Scholz für die SPD-Fraktion

Gewerbegebiet: Was leistet ein Bebauungsplan?

Pressemitteilung der GLH-Fraktion vom 5. Februar 2021

Bei den Diskussionen um die Gewerbegebietserweiterung wird argumentiert, dass strenge Kriterien und Auflagen in den Bebauungsplan aufgenommen werden könnten, um negative Auswirkungen einzudämmen. Der Bebauungsplan habe, so wird erklärt, eine große Lenkungswirkung.

Wie die Realität aussieht, kann man jedoch derzeit an den Gewerbeflächen im Sterzwinkel beobachten. Beim Beschluss der Bebauungsplanänderung hieß es eindeutig, der Drogeriemarkt würde nur 650 qm Verkaufsfläche erhalten, um die Geschäfte im Ort nicht zu gefährden. Dies würde durch die Größe des Baufensters gewährleistet.

Die Größenbegrenzung des Drogeriemarktes war nötig, um den Bedenken der umliegenden Gemeinden und ansässigen Geschäfte Rechnung zu tragen. Auch das Regierungspräsidium Karlsruhe, die IHK Rhein-Neckar und der Nachbarschaftsverband hatten dies gefordert. In der Wirkungsanalyse konnte man grenzwertige Auswirkungen auf die bestehenden Geschäfte sehen, die nur durch eine solche Begrenzung in einem akzeptablen Rahmen gehalten wurden.

Die Größenbegrenzung auf 650 qm war also eine unabdingbare Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit dieses Drogeriemarktes. Sie sollte durch das Baufenster im Bebauungsplan sowie durch einen entsprechenden Vertrag mit dem Investor durchgesetzt werden.

Jetzt wird klar: Der Bebauungsplan hatte diese Lenkungswirkung nicht! In dem Baufenster werden nicht nur 780 qm Verkaufsfläche, sondern auch noch eine Sparkassenfiliale entstehen. Auch wenn es noch nicht ausgesprochen wurde: Sowohl die Filiale in der Breitgasse als auch die Filiale in Leutershausen sind damit gefährdet. Arbeitsplätze werden nicht geschaffen, sondern höchstens verlagert. Auswirkungen des nun sehr viel größeren Drogeriemarkts zusammen mit der Vergrößerung des EDEKA-Marktes auf bestehende Geschäfte sind zu befürchten.

Dass Bebauungspläne nur eine begrenzte Lenkungswirkung haben, sieht man auch am bestehenden Gewerbegebiet: An vielen Stellen fehlen die vorgeschriebene Bepflanzung oder Fassadenbegrünung, der Versiegelungsgrad ist teilweise zu hoch, heimische Sträucher wurden nicht gepflanzt – obwohl all diese Maßnahmen explizit im Bebauungsplan genannt wurden.

Warum also sollte ein Bebauungsplan für die Gewerbegebietserweiterung mehr leisten als die bisherigen, wenig wirksamen Bebauungspläne der letzten Jahre?

Erhebliche Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Erweiterung des Gewerbegebiets

Pressemitteilung der GLH vom 4. Februar, 2021

Das Hauptargument, das die Verfechter der Erweiterung des Hirschberger Gewerbegebiets immer wieder vorbringen, sind die Einnahmen für die Gemeinde. Doch die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die die Gemeindeverwaltung in Auftrag gegeben hatte, macht nun deutlich, dass diese Einnahmen mager ausfallen werden:

Die Prognose für die kommenden 10 Jahre, also bis 2030, nennt Zusatzeinnahmen durch die Erweiterung von insgesamt 1,1 bis 1,3 Millionen Euro. Selbst zum Ende dieser Anlaufphase käme die Gemeinde gerade mal auf Mehreinnahmen von rund 250.000 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die gesamten Einnahmen der Gemeinde pro Jahr betragen 23 Mio. Euro, so dass es gerade mal zu einer Steigerung um etwa 0,6 Prozent käme – wenn diese Prognosen zutreffen.

Denn es sind Zweifel angebracht, ob diese Prognosen nicht zu optimistisch sind: Die Berechnungen beruhen auf einer Fortschreibung des vergangenen Jahrzehnts, das aber durch eine außerordentlich positive konjunkturelle Entwicklung geprägt war. Ob eine Rendite von 7% realistisch ist und ob eine Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sich in den nächsten Jahren so fortsetzen wird, ist mehr als fraglich. Die letzten Jahrzehnte machen das deutlich: Im Jahr 2000 platzte die Dotcom-Blase, 2007 kam es zur Finanzkrise, 2010 kriselte der Euro. Regelmäßige Rückschläge der wirtschaftlichen Entwicklung sollten wir also auch bis 2030 erwarten – in der Welt der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung dagegen existieren solche Krisen nicht.

Die Auswirkungen der zweiten Welle der Corona-Pandemie sind in dem Gutachten zudem überhaupt nicht berücksichtigt. Das betrifft sowohl die wirtschaftliche Entwicklung als auch die Veränderung der Arbeitswelt. Eine schnelle Erholung der Wirtschaft nach der Pandemie wird zwar erhofft, ist aber alles andere als gesichert. Schon jetzt geben viele Unternehmen in der Region Stellenstreichungen bekannt, und von hoher Nachfrage nach neuen Gewerbeflächen kann keine Rede sein. Ganz im Gegenteil, Gewerbeflächen sind derzeit eher Ladenhüter und werden es möglicherweise auf absehbare Zeit auch bleiben. Denn ob Unternehmen sich in Zukunft so viele Bürokapazitäten leisten werden wie bisher, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Kurz: Die Behauptung, die Zukunft werde sich linear fortsetzen, ist fragwürdig. Die Erträge der Gewerbegebietserweiterung werden mit großer Wahrscheinlichkeit sehr viel geringer ausfallen. Es ist nicht einmal gesagt, dass es überhaupt zu einem positiven Saldo kommt, also die Erträge die Kosten für Infrastruktur und Verwaltung übersteigen.

Aber selbst im besten Fall, wenn die optimistischen Prognosen dieses Gutachtens zutreffen, stehen diese geringen Zusatzeinnahmen in keinem Verhältnis zur Wunschliste Hirschberger Bauprojekte. Auf dieser Liste stehen Großprojekte wie die notwendige Sanierung von Kanalisation, Sporthallen, Kindergärten und weiteren öffentlichen Gebäuden, aber auch Ausbau der Halleninfrastruktur, Bürgerhaus bis hin zur viel gepriesenen Ortsrandstraße.

Seien wir ehrlich: Für alles zusammen wir das Geld nicht reichen – egal ob mit oder ohne Gewerbegebietserweiterung. Hirschberg muss in Zukunft solider wirtschaften. In der Vergangenheit haben die Fraktionen von Freien Wählern, CDU und FDP das Geld mit vollen Händen ausgeben, Vorschläge von SPD und GLH zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern bei Investitionen und Sanierungen wurden oft nicht umgesetzt. Nicht ohne Grund musste schon vor der Pandemie die Gemeinde in den letzten Jahren bereits zweimal eine Haushaltssperre verhängen.

Für diese spärlichen Zusatzerträge sollen aber – hier ist die Sachlage eindeutig – große Nachteile in Kauf genommen werden: Immer weiter um sich greifende Flächenversiegelung und stetig steigende Verkehrslast verursachen langfristig Schäden an Mensch und Natur, die weit über die genannten Erträge hinausgehen.

Antrag der GLH und SPD Hirschberg – Erstellung von Leitsätzen und Ansiedlungskriterien zur Erweiterung des „Gewerbepark Hirschberg Süd“

25. Juli 2020

Bezug nehmend auf die Beschlussvorlage TOP 12 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.07.2020 beantragen GLH und SPD im Zuge der geplanten Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Hirschberg Süd“ vor Beginn der Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses bzw. vor Planungsbeginn die Erstellung von Leitsätzen als Orientierungsrahmen für die weitere zukünftige Gewerbeentwicklung in Hirschberg. Diese Leitsätze sollen eine geregelte und strategische Vorgehensweise für die Gewerbeentwicklung am Standort gewährleisten und folgendes beinhalten:

  • Aktive Steuerung der Gewerbeentwicklung durch die Gemeinde (z.B. Branchenstruktur)
  • Einen Ansiedlungskriterienkatalog, der u.a. folgende Punkte beinhaltet.:
    • Arbeitsplatzdichte
    • Wertschöpfung der Bewerber für die Gemeinde
    • Innovationsfähigkeit und Nachhaltigkeit
    • Betriebliche Emissionen und Flächenverbrauch
    • Standortbezug
  • Angestrebtes Profil der Gewerbeentwicklung (u.a. Qualifikationsniveau der angebotenen Arbeitsplätze)
  • Nachverdichtungspotentiale, Innenentwicklung des Gewerbes
  • Entwicklungschancen bereits ansässiger Gewerbe

Begründung:

Der neue Flächennutzungsplan sieht für Hirschberg perspektivisch noch 10 ha Gewerbe- Erweiterungsfläche insgesamt vor.

Freie Wähler, CDU und FDP haben in der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 die Herbeiführung des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des Gewerbeparks Hirschberg Süd beantragt. Hierbei ist es richtig, dass der Gemeinderat seit längerem über dieses Thema diskutiert, zuletzt in seiner Klausurtagung 2019. Allgemeiner Konsens bestand bezüglich einer maßvollen Erweiterung, wie sie zu diesem Zeitpunkt in den Unterlagen dargestellt wurde (etwa 5 ha). Die Verwaltung schlägt im aktuellen Beschlussvorschlag jedoch nun 10 ha vor und somit das Doppelte von dem, was bisher in Rede stand. Die Größe der Erweiterung würde damit etwa die Hälfte der aktuellen Gesamtfläche des bestehenden Gewerbeparks betragen.

Die genannte Fläche stellt die einzige größere gewerbliche Entwicklungsfläche Hirschbergs dar. Mit der Erschließung der gesamten möglichen Fläche von 10 Hektar wären auf lange Sicht alle Potentiale gemäß Flächennutzungsplan für die Gemeinde Hirschberg ausgeschöpft und aufgebraucht. Künftige Gemeinderäte in ggf. anderer Zusammensetzung und mit anderen Prioritäten hätten auf absehbare Zeit keine gestalterischen Spielräume mehr.

Unter dem Gesichtspunkt, dass somit die vollständigen verbleibenden Ressourcen des Gewerbegebietes aufgebraucht werden sollen, erachten wir die Festlegung von Leitsätzen und Kriterien für das anzusiedelnde Gewerbe als einen elementaren Bestandteil der sich anschließenden Planung. Bei der Belegung der – auf lange Zeit – letzten Gewerbeflächen sollten diese so zielgerichtet, nachhaltig und effektiv wie möglich genutzt werden. Die Qualität der Betriebe muss im Vordergrund stehen, nicht Quantität, Größe oder die schnelle Belegung des Gebiets. Dies muss durch den Gemeinderat anhand klarer Leitlinien und Kriterien festgelegt werden. Fehlentwicklungen in der näheren Umgebung, z.B. in Form riesiger Logistik- und Lagerflächen mit entsprechendem Schwerlastverkehr, zeigen die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen deutlich auf.

Bei den Ansiedlungskriterien sollte daher aus unserer Sicht vor allem Folgendes im Vordergrund stehen:

  • Anzahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze & Qualifikationsniveau der Beschäftigten im Verhältnis zum Flächenbedarf
  • Wertschöpfung & Branchenstruktur (Branchenstruktur, Entwicklung Geschäftsumsatz und Gewinn, geplante betriebliche Nutzungen)
  • Innovationsfähigkeit & Nachhaltigkeit (Innovationsfähigkeit z.B. technologische Entwicklungen, Synergien mit anderem bzw. bestehendem Gewerbe, Nachhaltigkeit der Produkte und Produktion)
  • Betriebliche Emissionen (Verkehrsaufkommen, Lärm, Geruch, etc.), und Flächenverbrauch
  • Standortbezug (Betriebsmittelpunkt bzw. Hauptniederlassung/Firmensitz in Hirschberg, Beschäftigte aus Hirschberg)

Die genannten Leitsätze und Kriterien sind frühzeitig zu erstellen und durch den Gemeinderat zu beschließen. Mit der Übergabe an einen Planentwickler oder eine Vermarktungsfirma hat die Gemeinde ihre Steuerungsmöglichkeiten bereits zu einem großen Teil aus der Hand gegeben.

Eine alleinige Regelung über die BauNVO ist nicht genügend, da hierüber nur bestimmte Gewerbe ausgeschlossenen werden können und kein Einfluss auf andere qualitative Elemente besteht. Die bisherigen Regelungen für den bestehenden Gewerbepark sind in verschiedenen Aspekten veraltet und unzureichend.

Der Beschluss über die Rahmenbedingungen muss daher aus unserer Sicht vor Beginn einer Planung erfolgen. Ohne ausreichende und qualifizierte Leitsätze und Ansiedlungskriterien ist es aus unserer Sicht unverantwortlich quasi im Schnellverfahren alle relevanten aktuell verbleibenden gewerblichen Entwicklungsflächen Hirschbergs vollständig und ohne Rücksicht auf spätere Generationen zu verbrauchen.

Hirschberg, den 17. 07. 2020

Monika Maul-Vogt für die GLH-Fraktion
Eva-Marie Pfefferle für die SPD-Fraktion