Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) lehnt die von CDU, Freien Wählern und FDP beantragte vollständige Abschaffung der Erhaltungssatzung für die Ortskerne von Leutershausen und Großsachsen entschieden ab. Bereits in der ersten, spätestens der zweiten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause soll der Gemeinderat darüber entscheiden.
Die Satzung ist kein Abrissverbot. Sie sorgt dafür, dass im Einzelfall geprüft wird, ob ein Gebäude für die städtebauliche Eigenart des historischen Ortskerns prägend oder von besonderer Bedeutung ist.
Wer die Erhaltungssatzung abschaffen will, muss erklären, warum der Schutz des Ortsbildes plötzlich nicht mehr gelten soll.
Dabei ist die Satzung noch jung. Sie wurde 2018 in einem ausführlichen Verfahren unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet und trat im April 2019 in Kraft, einvernehmlich beschlossen vom Gemeinderat, auch mit den Stimmen der Fraktionen, die heute ihre Abschaffung fordern. Dieses Ergebnis breiter Bürgerbeteiligung nur wenige Jahre nach Inkrafttreten mit einem Federstrich aufzuheben, wird der Entstehungsgeschichte der Satzung nicht gerecht.
Ein Abriss darf nur dann versagt werden, wenn das Gebäude das Ortsbild prägt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist. Ziel der Satzung ist es nicht, jedes alte Gebäude um jeden Preis zu erhalten.
Mehr Wohnraum heißt nicht automatisch bezahlbaren Wohnraum.
Die GLH steht für Innenentwicklung und mehr Wohnraum in den Ortskernen, aber auch für den Erhalt des Charakters unseres Orts.
Die Behauptung, die Abschaffung schaffe günstigeren Wohnraum, überzeugt nicht. Die Miethöhe wird nicht durch die Erhaltungssatzung bestimmt, sondern von den Eigentümern und den Bedingungen des örtlichen Wohnungsmarktes. Aus dem Abriss einer historischen Scheune entstehen dadurch nicht automatisch bezahlbare Wohnungen.
Zudem gibt es in Hirschberg deutlich effektivere Wege, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Allein im Gemeindegebiet stehen über 50 unbebaute Grundstücke zur Verfügung, hinzu kommt ein Leerstand von rund 225 Wohneinheiten. Hier ließe sich Innenverdichtung mit weit größerer Wirkung erzielen, ganz ohne den Verlust historischer Bausubstanz.
Das gilt besonders für die charakteristischen Tabakscheunen. Ihr Potenzial für neuen Wohnraum ist im Vergleich zur Nachverdichtung auf unbebauten Flächen und leerstehenden Wohnungen gering, doch sie sind ein weithin sichtbares Zeichen erhaltenswerter, ortstypischer Bebauung von historischem Wert. Ohne die Satzung müsste eine solche Scheune nicht mehr auf ihren Erhaltungswert geprüft werden und ließe sich, soweit das übrige Baurecht dies zulässt, ohne weiteren Prüfungsschritt beseitigen.
Damit geht es letztlich um die Frage, welchen Wert Hirschberg seinem historischen Ortsbild beimisst.
Die GLH will neuen Wohnraum in den Ortskernen. Historische Gebäude können und sollen zeitgemäß genutzt, umgebaut und weiterentwickelt werden. Erhaltungs- und Gestaltungssatzung verhindern diese Entwicklung nicht. Stattdessen führen sie zu einer Einzelfallentscheidung, bei der Entwicklung und Ortsbild zusammen gedacht werden.
Eine ersatzlose, komplette Abschaffung der Erhaltungssatzung lehnt die GLH klar ab. Die Satzung gilt ohnehin nur für die zentralen Ortskerne beider Ortsteile. Wo es sinnvoll ist, hält die GLH eine gezielte Überarbeitung für den richtigen Weg, damit dort leichter innen verdichtet werden kann, ohne den Schutz des historischen Ortsbilds vollständig aufzugeben. Die GLH will zusätzlichen Wohnraum schaffen und gleichzeitig bewahren, was Hirschbergs historische Ortskerne unverwechselbar macht. Denn für die GLH gehören beide Ziele zusammen. Innenentwicklung und der Erhalt unserer städtebaulichen Identität sind kein Gegensatz. Eine kluge Ortsentwicklung muss beides leisten.

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